FAQ
Prüfungsunfähigkeit
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Prüfungsunfähigkeit wegen Krankheit – Kurzüberblick
Bei Krankheit ist die Prüfungsunfähigkeit unverzüglich im Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsamt anzuzeigen (nicht bei Lehrenden).
Anzeige per E-Mail
- Von der studentischen E-Mailadresse
- Bis spätestens 12:00 Uhr
- Betreff:
Anzeige Prüfungsunfähigkeit im Zusammenhang mit … [Prüfungsleistung] - Konkreter Antrag muss erkennbar sein (z. B. Rücktritt oder Aussetzung der Bearbeitungszeit)
Ärztliches Attest
-
Kein Krankenschein / keine AU-Bescheinigung ausreichend
-
Du MUSST dieses Formular verwenden Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest)
-
Einreichung in der Regel innerhalb von 1 Werktag nach Anzeige
(spätestens 3 Werktage nach Erkrankung) -
Bei Haus- und Abschlussarbeiten: spätestens am Abgabetag bis 12:00 Uhr
Während einer Prüfung
- Klausuraufsicht und Prüfungsamt sofort informieren
- Arzt noch am selben Tag aufsuchen
- Nachträgliche Krankschreibungen werden nicht anerkannt
Die Entscheidung trifft das Prüfungsamt bzw. der Prüfungsausschuss eigenständig. Fristen sind zwingend zu beachten.
Vollständiges Dokument:
Vollständige Verfahrensweise bei Anzeige der Prüfungsunfähigkeit
