FAQ

Prüfungsunfähigkeit

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Krank Symbolbild

Prüfungsunfähigkeit wegen Krankheit – Kurzüberblick

Bei Krankheit ist die Prüfungsunfähigkeit unverzüglich im Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsamt anzuzeigen (nicht bei Lehrenden).

Anzeige per E-Mail

  • Von der studentischen E-Mailadresse
  • Bis spätestens 12:00 Uhr
  • Betreff:
    Anzeige Prüfungsunfähigkeit im Zusammenhang mit … [Prüfungsleistung]
  • Konkreter Antrag muss erkennbar sein (z. B. Rücktritt oder Aussetzung der Bearbeitungszeit)

Ärztliches Attest

  • Kein Krankenschein / keine AU-Bescheinigung ausreichend

  • Du MUSST dieses Formular verwenden Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest)

  • Einreichung in der Regel innerhalb von 1 Werktag nach Anzeige
    (spätestens 3 Werktage nach Erkrankung)

  • Bei Haus- und Abschlussarbeiten: spätestens am Abgabetag bis 12:00 Uhr

Während einer Prüfung

  • Klausuraufsicht und Prüfungsamt sofort informieren
  • Arzt noch am selben Tag aufsuchen
  • Nachträgliche Krankschreibungen werden nicht anerkannt

Die Entscheidung trifft das Prüfungsamt bzw. der Prüfungsausschuss eigenständig. Fristen sind zwingend zu beachten.

Vollständiges Dokument:
Vollständige Verfahrensweise bei Anzeige der Prüfungsunfähigkeit